Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechte und Pflichten

des Gastaufnahmevertrages / Beherbergungsvertrages

 

Die Bestellung / Buchung eines Zimmers zum Zweck der Übernachtung und die Bestätigung der Buchung sowie die Reservierung des Zimmers begründen zwischen Gast und Vermieter / Beherbergungsbetrieb ein Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag), der wie alle Verträge nur mit dem Einverständnis beider Vertragspartner gelöst werden kann.

 

Die Anmeldung / Buchung ist schriftlich, mündlich, telefonisch per Telefax, auf elektronischem Weg (eMail, Internet) möglich. Sie erfolgt durch den Anmelder für die bei der Buchung genannte Teilnehmerzahl d.h. für alle bei der Anmeldung zahlenmäßig mit genannten Personen. Der Eingang der Buchung wird dem Gast unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. Die Buchung kann auch durch schlüssiges Verhalten zustande kommen.

 

Im Einzelnen ergeben sich folgende Rechte und Pflichten:

  1. Der Gastaufnahmevertrag / Beherbergungsvertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, sobald das Zimmer bereitgestellt worden ist.
  2. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages / Beherbergungsvertrages verpflichtet beide Vertragespartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen wurde.
  3. Der Vermieter / Beherbergungsbetrieb ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
  4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistung, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter / Beherbergungsbetrieb ersparten Aufwendungen. Bei diesen ersparten Aufwendungen handelt es sich um 20 % des Preises für Übernachtung mit Frühstück. Dem Gast bleibt es nachgelassen einen höheren Betrag der ersparten Aufwendungen nachzuweisen.
  5. Der Vermieter / Beherbergungsbetrieb ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 berechneten Betrag zu bezahlen.
  6. Als ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag wird Bayreuth, Deutschland vereinbart sofern der Kunde einen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat und Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist.